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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Jagdrecht

JagdrechtZUV aktuell 2001, 39 Heft 4 v. 1.12.2001

Zusammenfassung: Unter der Voraussetzung der objektiven Erfüllbarkeit entfaltet die Nichterfüllung des Abschussplanes strafrechtliche Folgen. Eine vertragliche Beschränkung der Jagdausübungsrechte bildet keinen Entschuldigungsgrund.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 oö JagdG; § 50 Abs 1 oö JagdG; § 5 Abs 1 VStG

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