§ 36 Abs 2 AVG; Art 118 Abs 4 B-VG
§ 129a Abs 1 Z 3 B-VG enthält keine Ermächtigung des einfachen Gesetzgebers, die Erledigung von Rechtsmittel in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinden in den Zuständigkeitsbereich der UVS auszulagern.

