§ 367 Z 15 GewO 1994; § 59 Abs 2 AVG
Der VwGH nimmt zur rechtlichen Einstufung der Auflagen iSd § 367 Z 25 GewO als bedingte Polizeibefehle oder aber - im Fall der Gebrauchnahme - als unbedingte Aufträge Stellung.
VwGH 5.9.2001, 99/04/0123
§ 367 Z 15 GewO 1994; § 59 Abs 2 AVG
Der VwGH nimmt zur rechtlichen Einstufung der Auflagen iSd § 367 Z 25 GewO als bedingte Polizeibefehle oder aber - im Fall der Gebrauchnahme - als unbedingte Aufträge Stellung.
VwGH 5.9.2001, 99/04/0123
