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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Straßenverkehrsordnung

VerkehrsrechtZUV aktuell 2001, 35 Heft 4 v. 1.12.2001

Zusammenfassung: Der Umrechnungsschlüssel zwischen dem Blutalkoholgehalt und dem Alkoholgehalt der Atemluft beträgt 2:1. Ein abweichender Umrechnungsschlüssel in einem Privatgutachten ist irrelevant.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 StVO

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