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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Straßenverkehrsordnung

VerkehrsrechtZUV aktuell 2001, 35 Heft 4 v. 1.12.2001

Zusammenfassung: Da ein Feldweg nicht als einmündende Strasse, sondern als benachrangte Verkehrsfläche qualifiziert wird, ist die Kundmachung einer Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen nicht notwendig.

Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 6 StVO; § 51 StVO

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