Zusammenfassung: Das verbotswidrige Inverkehrbringen von Verzehrprodukten mit gesundheitsbezogenen Angaben und die Missachtung des diesbezüglichen Untersagungsbescheides stehen zueinander im Verhältnis der Konsumtion, wobei die Missachtung des Untersagungsbescheides die speziellere Übertretung bildet.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 LMG; § 18 Abs 2 LMG; § 22 VStG

