Zusammenfassung: Das Über- oder Unterbieten der im Orderbuch vermerkten Kauf- bzw Verkaufsorder im Börsehandelssystem XETRA zieht keine Strafbarkeit nach sich, da die Verletzung allfälliger Handelsbräuche nicht strafbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 14 Z 3 WAG 1997

