Zusammenfassung: Das Hochhalten eines Transparents und lautstarkes Schreien einer Zuhörerin im Rahmen einer Landtagssitzung begründet eine besondere Rücksichtslosigkeit iSd § 81 Abs 1 SPG.
Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 1 SPG
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Zusammenfassung: Das Hochhalten eines Transparents und lautstarkes Schreien einer Zuhörerin im Rahmen einer Landtagssitzung begründet eine besondere Rücksichtslosigkeit iSd § 81 Abs 1 SPG.
Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 1 SPG
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