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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - AVG

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2001, 31 - 32 Heft 3 v. 1.9.2001

Zusammenfassung: Das Risiko des Nichteinlangens einer mittels e-mail übermittelten Berufung trägt der Absender, der das rechtzeitige Einlangen der Berufung überprüfen muss.

Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 1 AVG; § 63 Abs 5 AVG

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