Zusammenfassung: Der Auftritt eines Schauspielers am Wiener Opernball als Adolf Hitler begründet keine besondere Rücksichtslosigkeit iSd § 81 Abs 1 SPG.
Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 1 SPG
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Zusammenfassung: Der Auftritt eines Schauspielers am Wiener Opernball als Adolf Hitler begründet keine besondere Rücksichtslosigkeit iSd § 81 Abs 1 SPG.
Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 1 SPG
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