Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Verwendung von Pfefferspray zur Abwehr oder Beendigung eines Angriffs.
Rechtsgrundlagen: § 67a Abs 1 Z 2 AVG; § 2 WaffGG; § 3 WaffGG; § 4 WaffGG; § 6 Abs 1 WaffGG
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