Zusammenfassung: Auch die Hinfahrt zum Beladungsort (sogenannte Leerfahrt) ist von der Ausnahme vom Wochenendfahrverbot für die Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel umfasst, sofern diese betriebswirtschaftlich oder organisatorisch zwingend erforderlich ist.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 1 StVO; § 42 Abs 3 StVO

