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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Kraftfahrgesetz

KraftfahrrechtZUV aktuell 2001, 37 - 38 Heft 3 v. 1.9.2001

Zusammenfassung: Die Strafbarkeit des Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung setzt die Feststellung der Zuwiderhandlung in einer Anhaltung nach § 97 Abs 5 StVO voraus.

Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 3 StVO; § 134 Abs 3b StVO

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