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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Gewerberecht, Bauordnung

GewerberechtZUV aktuell 2001, 26 Heft 3 v. 1.9.2001

§ 7 Abs 3 GüterbefG; § 23 Abs 1 Z 3 GüterbefG

Die Normen des Güterbeförderungsrechts können nicht nur an Gewerbetreibende, sondern auch an die Fahrzeuglenker gerichtet sein. Normadressat des § 7 Abs 3 GüterbefG ist zB nur der Fahrzeuglenker.

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