§ 68 Abs 4 AVG; § 68 Abs 7 AVG; § 73 Abs 1 AVG; § 73 Abs 2 AVG
Ein Rechtsanspruch der Partei auf Erlassung eines Bescheids infolge der Beantragung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen ist nur im Fall der ausdrücklichen Behauptung desselben zu bejahen.
§ 68 Abs 4 AVG; § 68 Abs 7 AVG; § 73 Abs 1 AVG; § 73 Abs 2 AVG
Ein Rechtsanspruch der Partei auf Erlassung eines Bescheids infolge der Beantragung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen ist nur im Fall der ausdrücklichen Behauptung desselben zu bejahen.
