vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Gewerberecht, Bauordnung

GewerberechtZUV aktuell 2001, 26 - 27 Heft 3 v. 1.9.2001

§ 87 GewO 1994; § 91 Abs 2 GewO 1994

Der behördlicher Auftrag zur Beseitigung von Personen mit maßgeblichem Einfluss auf den Geschäftsbetrieb entfaltet für den Gewerbetreibenden keine Rechtsfolgen, sondern dient nur der Mitteilung bzgl des Vorliegens eines Grundes, der die Entziehung der Gewerbeberechtigung rechtfertigen würde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!