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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Verwaltungs(straf)Verfahren

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2001, 26 Heft 3 v. 1.9.2001

§ 10 Abs 2 AVG; § 7 ZustG; § 9 Abs 1 ZustG

Die Übermittlung eines Bescheides mittels Telefax oder in Kopieform an den Parteienvertreter kann nicht als " tatsächliches Zukommen" iSd § 9 Abs 1 ZustG qualifiziert werden und begründet keine Heilung des aus der unterlassenen Zustellung an den Rechtsvertreter resultierenden Verfahrensmangels.

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