Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert, welche Gebührenpflichten die Abstellung des Fahrzeugs auf mit Zick-Zack-Linien in gelber Farbe markierten Flächen auslöst.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 Krnt Parkgebühren- und AusgleichsabgabenG; § 17 Abs 1 Krnt Parkgebühren- und AusgleichsabgabenG; § 27 BodenmarkierungsV

