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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Fremdenverkehr

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2001, 39 Heft 3 v. 1.9.2001

Zusammenfassung: Der sitz des Landesabgabenamtes ist als Tatort und Erfüllungsort der in § 40 Abs 1 slbg FremdenverkehrsG normierten Auskunftspflicht zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 40 Abs 1 Slbg FremdenverkehrsG; § 58 Abs 1 slbg FremdenverkehrsG

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