Zusammenfassung: Der UVS betont die Unzulässigkeit der Verbindung getrennter Ausschreibungen und erläutert, dass das Bestbieterprinzip die Gewichtung von Zuschlagskriterien gebietet.
Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 5 BVergG 1997; § 59 BVergG 1997; § 37 AVG

