Zusammenfassung: Die Wegweisung des Arbeitsinspektors durch einen Firmenangestellten liegt im Verantwortungsbereich des Geschäftsinhabers.
Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 2 AuslBG
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Zusammenfassung: Die Wegweisung des Arbeitsinspektors durch einen Firmenangestellten liegt im Verantwortungsbereich des Geschäftsinhabers.
Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 2 AuslBG
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