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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Ausbildungsvorbehaltsgesetz

AusbildungsvorbehaltsgesetzZUV aktuell 2001, 34 Heft 3 v. 1.9.2001

Zusammenfassung: Allgemeine Hinweise auf Weiterbildungsveranstaltungen für Heilpraktiker ohne Orts- und Zeitangaben können nicht als versuchte Übertretung des § 1 Abs 2 AusbildungsvorbehaltsG qualifiziert werden.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 AusbildungsvorbehaltsG; § 1 Abs 2 AusbildungsvorbehaltsG

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