Zusammenfassung: Allgemeine Hinweise auf Weiterbildungsveranstaltungen für Heilpraktiker ohne Orts- und Zeitangaben können nicht als versuchte Übertretung des § 1 Abs 2 AusbildungsvorbehaltsG qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 AusbildungsvorbehaltsG; § 1 Abs 2 AusbildungsvorbehaltsG

