Zusammenfassung: Auch eine mehrjährige Tätigkeit als Taxilenker begründet keine Befähigung zur Ausübung des Taxigewerbes.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 5 GelverkG; § 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Auch eine mehrjährige Tätigkeit als Taxilenker begründet keine Befähigung zur Ausübung des Taxigewerbes.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 5 GelverkG; § 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994
Schlagwörter:
