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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Sicherheitsrecht

SicherheitsrechtZUV aktuell 2001, 32 - 33 Heft 2 v. 1.6.2001

Zusammenfassung: Bei regionaler Üblichkeit dieser Umgangsformen begründet die Anrede einer Person mit " Du" durch einen Gendarmeriebeamten keine Diskriminierung oder Herabwürdigung und stellt demnach keine Verletzung der Richtlinienverordnung dar.

Rechtsgrundlagen: § 89 Abs 1 SPG; § 5 Abs 2 RLV

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