Zusammenfassung: Die obsorgeberechtigte Mutter und gleichzeitig gefährdete Person kann für die Ermöglichung der verbotswidrigen Rückkehr des weggewiesenen Sohnes in die Wohnung nicht als Beitragstäterin zur Verantwortung gezogen werden.
Rechtsgrundlagen: § 38a SPG; § 84 Abs 1 Z 2 SPG; § 7 VStG; § 215f ABGB

