Zusammenfassung: Die Beamtenbeleidigung oder eine provokante Verhaltensweise des Fahrzeuglenkers im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle vermag eine Festnahme nicht zu rechtfertigen.
Rechtsgrundlagen: § 67a Abs 1 Z 2 AVG; Art 1 Abs 4 PersFrG; Art 3 MRK
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