Zusammenfassung: Die Beauftragung eines festgenommenen Wilderers zur Verbringung des Gendarmeriewagens ins Tal widerspricht dem Verhältnismäßigkeitsgebot des Art 1 Abs 4 PersFrG.
Rechtsgrundlagen: Art 1 Abs 4 PersFrG; § 67a Abs 1 Z 2 AVG
Schlagwörter:

