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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Verwaltungsstrafgesetz

VerwaltungsstrafrechtZUV aktuell 2001, 34 Heft 2 v. 1.6.2001

Zusammenfassung: Ein unrichtiger Tatvorwurf erfordert die amtswegige Aufhebung einer Strafverfügung, schließt aber die Einleitung eines neues Strafverfahrens mit dem korrigierten Tatvorwurf nicht aus.

Rechtsgrundlagen: § 44a Z 1 VStG; § 45 Abs 1 Z 2 VstG; § 52a VStG

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