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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Straßenverkehrsordnung

VerkehrsrechtZUV aktuell 2001, 38 Heft 2 v. 1.6.2001

Zusammenfassung: Eine behördliche Pflicht zur Einbeziehung der Interessensvertretung der Rechtsanwälte in das anhörungsverfahren nach § 94f Abs 1 StVO besteht nicht.

Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 3 StVO; § 94f Abs 1 StVO

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