vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Kraftfahrgesetz

KraftfahrrechtZUV aktuell 2001, 30 Heft 1 v. 1.1.2001

Zusammenfassung: Aus der inhaltlichen Formulierung der Lenkeranfrage oder des Tatvorwurfs muss erkennbar sein, ob jemand als Zulassungsbesitzer oder als Besitzer der Genehmigung von Überstellungs- bzw Probefahrten zur Bekanntgabe des Lenkernamens verpflichtet ist.

Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG; § 44a Z 1 VStG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!