Zusammenfassung: Der UBAS nimmt zur Bestimmung der vertraglichen Zuständigkeit eines Mitgliedsstaates zur Überprüfung von Asylanträgen und zur gebotenen Gewährleistung des Non-Refoulement-Gebotes Stellung. Weiters spricht sich der UBAS für die Ausübung des staatlichen Selbsteintrittsrechts aus, sofern die Ausweisung mit der Trennung einer Asylwerberin von ihrem minderjährigen Kind verbunden wäre.

