Zusammenfassung: Die Angabe " ohne Zuckerzusatz" ist als nährwertbezogene Angabe zu qualifizieren, die die Kennzeichnungspflicht iSd § 5 Abs 1 der Nährwertkennzeichnungsverordnung begründet.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 NWKV; § 3 Abs 2 NWKV
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