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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Verwaltungs(straf)Verfahren

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2001, 20 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 23 Abs 1 ArbIG; § 26 Abs 3 ArbIG; § 9 VStG; § 28a Abs 3 AuslBG

In Ermangelung einer Übergangsregelung zu § 28a Abs 3 AuslBG behält die mit der Einwilligungserklärung rechtsgültig gewordene Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten auch nach Inkrafttreten des § 28a Abs 3 AuslBG ihre Rechtswirksamkeit.

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