Zusammenfassung: Das Abstellen eines Pkws im Parkverbot aufgrund einer leeren Tankfüllung ist als verbotenes Halten und nicht als strafbefreites Anhalten zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 26 STVO; § 2 Abs 1 Z 27 StVO; § 24 Abs 1 lit a StVO; § 5 Abs 2 VStG

