Zusammenfassung: Für die Überführung eines Anhängers in einen anderen Ort kommt die Inanspruchnahme einer Probefahrt nicht in Betracht.
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 1 Z 1 KFG
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Zusammenfassung: Für die Überführung eines Anhängers in einen anderen Ort kommt die Inanspruchnahme einer Probefahrt nicht in Betracht.
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 1 Z 1 KFG
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