vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Straßenverkehrsordnung

VerkehrsrechtZUV aktuell 2001, 28 Heft 1 v. 1.1.2001

Zusammenfassung: Der Wunsch nach einer Säuberung der unfallbedingt verunreinigten Bekleidung bildet keinen Entschuldigungsgrund für die verzögerte Erstattung der Unfallmeldung.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 lit c StVO; § 31 Abs 1 STVO; § 99 Abs 2 lit e STVO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!