Zusammenfassung: Nicht die bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr erfolgte Fahrtrichtungsänderung, wohl aber das Verlassen des Kreisverkehrs unterliegt stets der Anzeigepflicht.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 2 StVO
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Zusammenfassung: Nicht die bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr erfolgte Fahrtrichtungsänderung, wohl aber das Verlassen des Kreisverkehrs unterliegt stets der Anzeigepflicht.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 2 StVO
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