Zusammenfassung: Der UVS beschreibt den telos des § 11 Abs 2 TabakG und erläutert, dass auch beleuchtete Werbetafeln aus Glas oder Kunststoff unter den Plakatbegriff iSd leg cit subsumiert werden können.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 2 TabakG; § 1 Z 7 TabakG; § 14 Abs 1 TabakG

