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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Kraftfahrgesetz

KraftfahrrechtZUV aktuell 2000, 35 Heft 4 v. 1.12.2000

Zusammenfassung: Die Anführung des Anfragegrundes (zB Geschwindigkeitsüberschreitung) in einer Lenkeranfrage hat nicht die Rechtswidrigkeit der Lenkeranfrage zur Folge.

Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG

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