Zusammenfassung: Der Zulassungsbesitzer kann für die unterlassene Mitführung oder Vorlage der Schaublätter der laufenden Wochen und des letzten Lenktages durch den Lkw-Lenker allenfalls im Zuge eines Verfahrens nach § 7 VStG zur Verantwortung gezogen werden.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 1 KFG; § 7 VStG; Art 15 Abs 7 VO (EG) Nr 3821/85

