Zusammenfassung: Eine als " Einspruch" betitelte Mitteilung, das die Anfechtung einer Anonymverfügung bezweckte, kann nicht als Einspruch gegen die Strafverfügung qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 1 VStG; § 49a Abs 6 VStG
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Zusammenfassung: Eine als " Einspruch" betitelte Mitteilung, das die Anfechtung einer Anonymverfügung bezweckte, kann nicht als Einspruch gegen die Strafverfügung qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 1 VStG; § 49a Abs 6 VStG
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