Zusammenfassung: Eine vorläufige Beschlagnahme ohne Vorliegen eines Beschlagnahme- oder Verfallsbescheid ist rechtsgrundlos und löst die behördliche Freigabepflicht aus.
Rechtsgrundlagen: § 39 Abs 1 VStG; § 39 Abs 2 VStG; § 66 Abs 4 VStG
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