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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Abgabenstrafrecht

SteuerrechtZUV aktuell 2000, 34 Heft 3 v. 1.9.2000

Zusammenfassung: Da die bei Fleischuntersuchungen erzielten Umsätze nicht umsatzsteuerbar sind, können Tierärzte und Fleischbeschauer nicht als beitragspflichtige Tourismusinteressenten iSd § 1 Z 5 TourismusG qualifiziert werden.

Rechtsgrundlagen: § 1 Z 5 TourismusG; § 2 Abs 5 Z 1 UStG

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