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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Grundverkehrsrecht

GrundbuchsrechtZUV aktuell 2000, 34 Heft 3 v. 1.9.2000

Zusammenfassung: Die Verfolgungsverjährungsfrist für Übertretungen des § 36 Abs 1 lit f des Tiroler GVG 1996 wird durch die Vorlage des, wenn auch unrichtigen, Kaufvertrages bei der Bezirksgrundverkehrskommission in Gang gesetzt.

Rechtsgrundlagen: § 36 Abs 1 lit f Tir GVG 1996; § 31 VStG; § 44a VStG

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