Zusammenfassung: Der UVS rechnet die staatliche Auftragsvergabe der Privatwirtschaftsverwaltung zu und hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die vergaberechtliche Kontrollkompetenz der UVS. Weiters nimmt er zur rechtlichen Einstufung der vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, der Bindungswirkung der Parteienvorbringen und den Akteneinsichtsrechten Stellung.

