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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Jagdrecht

JagdrechtZUV aktuell 2000, 35 Heft 3 v. 1.9.2000

Zusammenfassung: Die Montage und Beseitigung von Wildschutzgebietstafeln obliegt dem Jagdberechtigten und nicht dem Jagdschutzorgan. Eine Aufstellung der Wildschutzgebietstafeln außerhalb eines behördlich genehmigten Wildschutzgebietes begründet keine anzeigepflichtige Übertretung des stmk JagdG.

Rechtsgrundlagen: § 51 Abs 3 stmk JagdG; § 76 Abs 1 stmk JagdG

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