Zusammenfassung: Beim Vorwurf der Verursachung eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden muss die Verletzungsart nicht konkretisiert werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 lit a StVO; § 4 Abs 2 StVO; § 31 Abs 1 VStG
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Zusammenfassung: Beim Vorwurf der Verursachung eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden muss die Verletzungsart nicht konkretisiert werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 lit a StVO; § 4 Abs 2 StVO; § 31 Abs 1 VStG
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