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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Eisenbahngesetz

EisenbahnrechtZUV aktuell 2000, 35 Heft 2 v. 1.6.2000

Zusammenfassung: Eine kumulative Bestrafung nach § 16 Abs 2 lit g Eisenbahn-KreuzungsVO und nach § 4 Abs 5 StVO wegen der Beschädigung eines Bahnschrankens ist unzulässig.

Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 5 Z 1 EisbG; § 16 Abs 2 lit g Eisenbahn-KreuzungsVO; § 4 Abs 5 StVO

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