Zusammenfassung: Bei der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer zum Zweck der Mängelbehebung im Inland muss der inländische Empfänger der Leistungen die Beschäftigungs- und Entsendegenehmigungen einholen.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 lit b AuslBG; § 18 Abs 1 AuslBG

