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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Ärztegesetz

ÄrzterechtZUV aktuell 2000, 33 Heft 2 v. 1.6.2000

Zusammenfassung: Die Dokumentationspflichten eines Arztes umfassen nicht auch die Pflicht zur Führung von Statistiken oder zur Angabe der Anzahl der durchgeführten Behandlungen.

Rechtsgrundlagen: § 51 Abs 1 ÄrzteG 1998; § 199 Abs 3 ÄrzteG 1998

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